Das Alte Gemeindehaus Malters

Als nach 1798 sich unsere Einwohnergemeinden zu entwickeln begannen, gab es in Malters kein Gemeindehaus. Es war üblich, dass der meist auch als Präsident amtende Gemeindeammann bei sich zu Hause die Gemeindegeschäfte führte, wie dies ebenso der Waisenvogt mit der Administration der Ortsbürgergemeinde handhabte. Der Gemeindeschreiber führte in seiner Behausung die Kanzlei. Bekannt ist, dass der ehemalige Gemeindeammann Xaver Thürig-Fischer nach 1870 das ehemalige Fabrikhaus, welches bis 1965 bei der Einmündung der Schützenhausstrasse in die Kantonsstrasse stand, kaufte und dort das Gemeindeammannamt führte. Ab 1938 wurde das Gemeindeammannamt auch bei der Gemeindekanzlei angegliedert, welche der Gemeindeschreiber schon seit langer Zeit in den Hochparterreräumen im Badhaus beim Hotel Kreuz mit zwei Angestellten führte. Für die drei Räume musste inklusive Heizung, Beleuchtung und Reinigung jährlich Fr. 2‘050.00 Zins bezahlt werden.

 

Der Weg zu einem eigenen Gemeindehaus

Anfangs 1949 wurden neue Räume fürs Postlokal gesucht, weil die Räume in der „alten Post“ (Bahnhofstrasse 5) dem immer grösser werdenden Postverkehr nicht mehr genügten. Gleichzeitig wurden etwas grössere Räume für die Gemeindeverwaltung gesucht. Zwei Privatpersonen hatten der Kreispostdirektion schon Mitte 1949 Offerten mit Plänen unterbreitet. Der Gemeinderat sondierte seinerseits, ob die Post Interesse an einem gemeinsamen Gebäude hätte. Weil Josef Burri dann das Postlokal auf Mitte 1951 kündigte, stand die Kreispostdirektion zeitlich unter Zugzwang. Sie intensivierte die Verhandlungen mit der Baugesellschaft Bahnhofstrasse (Niklaus Weibel, Theodor Fuchs und weitere Gewerbetreibende), welche anstelle der alten Klösterlischeune an der Ecke Luzernstrasse/Bahnhofstrasse ein Wohn- und Geschäftshaus plante. Diese bot dem Gemeinderat im Januar 1950 neun Räume im 1. Stock zuzüglich Archiv im Keller für einen noch genau auszumittelnden Mietzins von Fr. 6‘800.00 bis 7‘400.00 ohne Nebenkosten an. Obwohl dafür entsprechend mehr Räume angeboten waren, gab die gegenüber bisher dreieinhalbmal höhere Jahresmiete zu reden. Die Konservativen verlangten im März 1950, der Gemeinderat solle vor einer Anmiete von Verwaltungsräumen die Frage eines eigenen Gemeindehauses z.B. bei der Mettlenscheune prüfen. Die Baugesellschaft senkte daraufhin ihr Angebot auf Fr. 5‘000.00 Jahresmiete netto bei mindestens fünfjähriger Mietdauer. Dieses trotz Fr. 2‘500.00 dazukommender Nebenkosten verlockende, plötzliche Entgegenkommen weckte Skepsis gegenüber den Anbietern. Der Gemeinderat entschloss sich, zusammen mit der Rechnungskommission und Vertretern der drei Ortsparteien die Frage der neuen Gemeindeverwaltung zu diskutieren. Die liberalen Vertreter sprachen sich, da ein gemeinsamer Bau mit der Post schon aus zeitlichen Gründen gescheitert war, für die Miete aus. Die Konservativen, angeführt von Präsident Josef Bühlmann, stellten den Symbolgehalt eines eigenen Gemeindehauses in den Vordergrund; sie drängten auf die Einholung von Kostenschätzungen, um die Varianten Miete und Neubau miteinander vergleichen zu können. Sie erhielten Support vom liberalen Rechnungskommissionsmitglied Jakob Schüpfer (Bäckerei), der eine Verschiebung der Gemeindeverwaltung ins Hinterdorf nicht gerne sah. Die Zahlendifferenz der beiden Varianten erwies sich dann unter Einberechnung von Fr. 30‘000.00 vorhandener Baufondsgelder nicht mehr so gross. An der Gemeindeversammlung vom 7. Mai 1950 wurden beide Varianten (Miete für Fr. 5‘000.00 auf 15 Jahre Dauer inkl. Kaufsrecht; Eigenbau für ca. Fr. 190‘000.00) ausführlich vorgestellt. Die Mehrheit der Votanten sprachen sich für ein eigenes Gemeindehaus aus, so auch Max Steiner, der die Bereitschaft zur Abtretung des Mettlenscheunenlandes durch die Firma bestätigte. Mit grosser Mehrheit stimmte die von 464 Bürgern stark besuchte Versammlung einem Eigenbau zu und bewilligte 5000 Franken für die Projektbeschaffung.

 

Die Planung des Gemeindehauses

Am 19. Juli 1950 tagte die 17-köpfige, ehrenamtliche Baukommission erstmals. Diese besichtigte zunächst eine Reihe von Gemeindehäusern in den Kantonen Bern, Aargau, Zürich und Luzern. Im November 1950 ernannte sie zwei Experten und konnte die in Luzern tätigen Architekten August Boyer, Werner Burri, Gottfried Reinhard sowie den aus Malters stammenden Architekten Oskar Burri, Zürich, gewinnen, anstelle eines offiziellen Wettbewerbs gegen Fr. 700.00 Honorar je einen Projektauftrag mit Kostenberechnung auszuarbeiten. Vom Raumprogramm her hatten diese je ein Büro für den Gemeindeammann und den Gemeineschreiber, ein Trau-/Konferenzzimmer, eine Kanzlei, ein Steueramtsbüro, ein Sitzungszimmer, ein Reservezimmer, einen Warteraum, Archivräume im Keller und Putz-/WC-Räume einzuplanen. Auch wurde ein maximales Volumen von 2‘000 m3 für den schlichten, würdigen in ländlichem Still zu planenden Bau auf der 1529 m2 grossen Parzelle „Untermettlen“ als Rahmen festgelegt. Zur Freude der Kommissionsmitglieder und der ganzen Gemeinde erklärte Max Steiner gleichzeitig, dass die Steiners Söhne & Cie AG diese Parzelle für den Gemeindehausbau schenke; dabei machte die Schenkerin die Bedingungen, dass die auf der Parzelle entstehenden Räume nicht als Sing- und Musiklokal benutzt und das Areal nie für lärmende oder stinkende Gewerbe benutzt werden dürften.

Im Mai 1951 beurteilte der inzwischen gebildete Projektausschuss (Gemeindepräsident Ferdinand Müller, Gemeindeammann Hans Thürig, Josef Bühlmann, Max Steiner) im Beisein der beiden Experten das Projekt Boyer als zu städtisch, dasjenige von Reinhard als zu ländlich und dasjenige von Oskar Burri als zu bescheiden; das am ehesten den Vorstellungen entsprechende Projekt von Werner Burri wurde zur Weiterbearbeitung ausersehen. Dieser Meinung schloss sich auch die Kommission an. In der Detailplanungsphase entschied sich der Ausschuss für einen Treppenzugang von der Nordseite bzw. Bahnhofstrasse her, eine nicht unterteilte Wartehalle und ein Walmdach. Aufgrund der Dachform wurde im Obergeschoss neben dem Sitzungszimmer und zwei Reservebüros nur noch eine Wohnung eingeplant, jedoch mit der Möglichkeit einer zusätzlichen Wohnung im Dachgeschoss. Der dann ausgearbeitete Projektentwurf mit ungefähren Kosten von Fr. 255‘000 fand am 20. Dezember 2051 auch die Zustimmung der Kommission. Es wurden danach noch diverse Einsparungsmöglichkeiten diskutiert, jedoch grösstenteils fallen gelassen.

Am 6. April 1952 stimmte die Gemeindeversammlung dem wegen Volumenvergrösserung auf Fr. 250‘000 gestiegenen Kostenvoranschlag und den dazu kommenden Kosten für Umgebung (Fr. 18‘000) und Mobiliar (Fr. 20‘000) fast einstimmig zu. Obwohl im Bausektor viel Beschäftigung vorhanden war und die Preise gestiegen waren, beschlossen die Bürger den sofortigen Baubeginn.

 

Der Bau entsteht

Noch im April 1952 wurde Bau ausgesteckt. Peinlicherweise wurde dem Planungsausschuss dabei bewusst, dass zwischen den Dachecken ein Unterabstand von 1.30m zum Mettlenhaus bestand. Durch Überprüfung der Grenzlinie zu den Strassen konnten 30 cm gewonnen werden. Obwohl der Wunsch von Nachbar Heinrich Thürig auf Fällung der grossen am March stehenden Linde nicht stattgegeben wurde, zog dieser die Einsprache zurück und der Bau konnte mit regierungsrätlicher Ausnahmebewilligung bewilligt werden. Nachdem am 3. Juni 1952 die Arbeiten zumeist an Einheimische vergaben waren, wurde sofort mit dem Aushub begonnen. Am 11. Juli war die Betondecke des Hochparterres gegossen und am 30. August fand bereits in der Braui bei Spezialwurst, Härdöpfelsalat und Bier die Aufrichtefeier statt. Die Arbeiten des Innenausbaus ergaben eine Bauverzögerung von zwei Monaten. Kostentreibend wirkte sich aus, dass die Strassen und Trottoirs ums Gemeindehaus neu gestaltet wurden; dafür wurde auf die Gartengestaltung südlich des Baus verzichtet und der bisherige eingefriedete Zustand belassen. Auch die viel umfangreichere Möbilierung ergab Mehrkosten. Im April 1953 bezog Gemeindeschreiber die bereits fertiggestellte Wohnung im Obergeschoss. Die Verwaltung konnte auf Anfang Juni 1953 in die neu geschaffenen Räume einziehen. Im Beisein von 67 geladenen Gästen, zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern, des Männerchors und der Feldmusik durfte Gemeindeammann Hans Thürig an der Einweihungsfeier vom 7. Juni 1953 das Gemeindehaus übernehmen. Bei seiner Ansprache schloss er mit dem Wunsch, dass das schmucke Haus auf Jahrzehnte hinaus seiner Zweckbestimmung zu genügen vermöge. In den Medien wurde der Bau als gelungenes Werk gelobt. Die Bevölkerung, welche die Büros besichtigen durfte, war ebenso angetan und stolz auf das eigene Gemeindehaus. Darum wohl wurde die Bauabrechnung, welche mit Fr. 328‘000.00 um Fr. 40‘000.00 höher abschloss, ohne eine Wortmeldung von der Gemeindeversammlung am 30.05.1954 genehmigt.

 

Die Erweiterung und Neugestaltung des heutigen Gemeindehauses

Wegen dazukommenden Verwaltungsabteilungen erwies sich das Gemeindehaus nach 25 Jahren als zu klein, weshalb der Sozialdienst und die Armenpflege im Haus Schönheim (Polizeiposten) Büroräume beziehen mussten. Im April 1980 genehmigten die Stimmberechtigten einen Kredit für den Ausbau des Gemeindehauses, der in einer Aufstockung erfolgte. Während in der bisherigen Wohnung im 1. Stock das Bausekretariat und das Sozialamt Platz fanden, konnten im zu einem Satteldach mit Gauben gestalteten Dachstock die Kanzlei, drei Büroräume und die Abwartwohnung untergebracht wurden. Die bei Vollbetrieb der Verwaltung vorgenommene Erweiterung kostete Fr. 792'369.00. Im Jubiläumsjahr 1991 wurde die stark von Bäumen und Sträuchern eingefriedete südseitige Gemeindehauswiese geöffnet und als Begegnungsstätte mit Sitzplatz eingerichtet. 1992 wurden die Schalterräume im Parterre modernisiert und die Büros neu beschriftet. Wenig später wurde die Abwartwohnung im Dachgeschoss aufgegeben und in Büroraum umgewandelt. Auch diese Massnahme reichte auf Dauer nicht aus, die inzwischen teilweise auch für Nachbargemeinden tätigen Abteilungen im Gemeindehaus unterzubringen. 2009 musste das Sozialamt ins benachbarte Bankgebäude ausgegliedert werden.

 

Pläne für eine Erneuerung oder ein neues Gemeindehaus

Der Gemeinderat diskutierte die Frage einer Erweiterung oder eines Neubaus intern ab 2009 vertieft. Im Januar 2010 informierte er die Öffentlichkeit, dass er im Bebauungsplan der neuen Zentrumsüberbauung auf dem Areal westlich des Bahnhofs ein neues Gemeindehaus einplane; der bestehende Bau an der Bahnhofstrasse vermöge den Platzbedarf von 2240 m2 für Büro-, Lager- und Archivfläche bei weitem nicht zu decken; ein Neu- oder Anbau am alten Standort wäre nebst Substanzerhaltungskosten von 1,7 Mio Franken unverhältnismässig teuer. Im Oktober 2010 wurden die Parteien über eine Volumenstudie der neuen Gemeindeverwaltung sowie die Absicht informiert, dass im neuen Zentrumsgebiet nach einer Lösung gesucht werde. Die Bevölkerung selber wurde in diesen Planungs- und Entscheidprozess nicht näher einbezogen. In der Abstimmungsbotschaft über die Zentrumsentwicklung Bahnhof-Weihermatte (Juni 2012) wurde erwähnt, dass bei einer Annahme des Entwicklungsprojekts der Gemeinderat die Option prüfen werde, auf der Höhe der Landi an den Bahngeleisen Stockwerkeigentum für eine neue Gemeindeverwaltung zu erwerben oder einen Neubau zu realisieren. An der nur von wenigen Leuten besuchten Orientierungsversammlung vom 6. Mai 2014 informierte der Gemeinderat über seine Abklärungen für neue Räume der Gemeindeverwaltung. Im Sommer lancierte die IGM eine Petition mit dem Ziel, den bisherigen Standort für eine Erneuerung der Gemeindeverwaltung ernsthaft abzuklären. Die anfangs September 2014 mit 593 Unterschriften eingereichte Petition beantwortete der Gemeinderat Ende Oktober negativ, wobei er sein bisheriges, für einen neuen Standort sprechendes Argumentarium bestätigte und eine a.o. Orientierungsversammlung über den Kostenvergleich im Hinblick auf die kommende Abstimmung im Februar 2015 in Aussicht stellte. An der Orientierungsversammlung vom 3. November 2014 äusserten verschiedene Votanten Bedenken zum Vorgehen des Gemeinderates und forderten die Einsetzung einer Kommission. Diesem Begehren gab der Gemeinderat statt, nachdem er nach Rücksprache mit den Investoren der Zentrumsüberbauung die Abstimmung auf Oktober 2015 hinausschieben konnte und ausserdem eine überparteiliche Gemeindeinitiative in Vorbereitung war.

Peter Bühlmann, lic.iur., Malters,  2020